Sie hat aber auch einen komischen Namen, diese Abgeordnetenentschädigung. Dabei kommt das Wort „Diäten“ eigentlich nur vom lateinischen dies für Tag. Und annähernd so alt wie dieses Wort ist auch der Streit um die Höhe des Abgeordnetengehalts.
Bereits im Jahr 1977 wurde als Bezug für die Abgeordnetenversorgung diejenige von Amtsinhabern mit vergleichbarer Verantwortung festgelegt, man sprach von Bürgermeistern kleinerer Städte und Gemeinde sowie Bundesrichtern (B6/R6). Doch wie auch Drucksache 16/6924 des Bundestages mit der letztjährigen Änderung des Abgeordnetengesetzes schreibt, wurde diese Bezugshöhe nie erreicht. 1977 umfasste die Entschädigung für Abgeordnete nur 91,21% der Amtsbezüge B6/R6. 1994 waren es sogar nur 76,67%.
Daher wurde vereinbart, mit Sonderanhebungen von 330 EUR am 01.01.08 und 329 EUR am 01.01.09 wieder auf diese Orientierungsgröße einzustellen, um dann die Bezüge nicht mehr willkürlich erhöhen zu müssen.
Und genau da haben jetzt die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, die Notbremse gezogen. Sie hielten diese für „jetzt offensichtlich nicht vermittelbar“. Dass dabei aber ja gerade diese Erhöhungen dafür sorgen sollten, dass der grundsätzliche Umgang damit ein für allemal geregelt wird – bleibt hier auf der Strecke. Dass die Abgeordneten mit diesem taktisch vielleicht ganz geschickten Verzicht ihren schönen Gesetzesentwurf von 2007 lächerlich machen, daran haben anscheinend nicht nur Kauder und Struck nicht gedacht. Bleibt nur eines zu sagen:
Der Eindruck in der Öffentlichkeit ist doch jetzt: Die Abgeordneten sind erst gierig und dann auch noch feige. (Der CDU-Abgeordnete Jürgen Gehb zur PNP)
Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie sehr die Bezüge von rund 600 Personen ein ganzes Land in Aufruhr versetzen können. Und um mich mal unbeliebt zu machen: Eine Erhöhung wäre in meinen Augen gerechtfertigt gewesen!
Ich halte das nicht mal unbedingt für eine wirkliche Empörung. Jedenfalls nicht für eine, der man nicht mit intelligentem Vertreten seiner ja begründeten Meinung gegenüber treten könnte. Bringe man doch einfach mal den Vergleich mit einem Bürgermeister und dessen Bezügen. Da wird man erstaunte Gesichter in der Bevölkerung ernten, und zwar gerade bei denen, die bis davor noch am Lautesten geschrien haben.
Aber gerade im Vermitteln politischer Entscheidung war diese „Erhöhung“ mal wieder ein Lehrstück, wie man es nicht machen sollte.
Genau das ist der Punkt.
Zwar stellt sich für mich grundsätzlich auch die Frage, ob es notwendig gewesen wäre, gerade jetzt eine Diätenerhöhung vorzunehmen. Jedoch verwundert es mich immer wieder warum gerade die Diskussion bei den Bundestagsabgeordneten solch eine Empörung auslöst und bei anderen Gruppen ausbleibt.
Natürlich ist dies Medien vermittelt. Und auch deshalb kann man kann davon ausgehen, dass es die gleiche Entrüstung wieder geben wird, wenn man sich ein nächstes mal an das Thema wagen wird.
Jetzt nur mal so ne Idee. Ich bin ja bekanntermaßen für eine hohe Abgeordnetendiät. Dieser Teil meiner Argumentation ist aber natürlich der Kritik der Verträglichkeit offen gestellt, was ich ja auch richtig finde. Also muss eine hohe Diät immer vermittelbar sein.
Auf der anderen Seite stehe ich ja sehr stark dafür ein, dass diese gerade gekippte Erhöhung lediglich der Eintritt zu einer endlich einmal systematischen Variante der Diätenerhöhung ist. Also für die Forderung, die Anpassung systematisch zu machen.
Nun zur Idee: Angesichts der Tatsache, dass die gesellschaftliche Meinung im Moment stark auf Kritik hoher Einkommen eingestellt ist – warum geht man dann nicht einfache eine Besoldungsstufe zurück? B6/R6 wurde gefordert (7206,51€) – warum nicht einfach eine Stufe zurück? B5/R5 läge immerhin immer noch bei 6820,95€. Aber allein der öffentliche Dankesaufschrei, dass die Abgeordneten die Diäten zurückfahren. Das wäre mal ein Signal, nicht die Nullrunden der letzten Jahre!