Die Zukunft elektronischer Wahlen

Die kommende Bundestagswahl wird wohl wieder mit Stift und Papier abgehalten. Dafür sorgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009. Bei einem genauerem Blick auf das Urteil kann von einem endgültigen Aus für elektronische Wahlen aber keine Rede sein.

Verhandelt wurde von dem Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005. Rund 1800 Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap waren von den Kommunen eingesetzt worden. Das Bundesverfassungsgericht gab nun der Beschwerde in Teilen recht und rügte die fehlenden Kontrollmöglichkeiten bei der elektronischen Stimmabgabe. Die Forderung nach einer Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlkreisen jedoch wiesen die Richter zurück.

Urteil bedeutet nicht das Ende für Wahlcomputer

Wie bereits vor der Entscheidung von vielen Beteiligten vermutet, wird der Einsatz der Nedap-Geräte in Deutschland damit bis auf weiteres gestoppt. Gleichzeitig bedeutet das Urteil aber nicht das Ende von elektronischen Wahlen.

Das sieht auch Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, so und geht gleichzeitig davon aus, dass die Wahlcomputergegner erst einmal für vier bis fünf Jahre ihre Ruhe haben werden. „Es wird eine längere Debatte folgen, die auch international von großer Bedeutung sein wird, da das Urteil nicht nur für Deutschland eine Rolle spielt.“ Constanze Kurz ist eine der Autorinnen des Wahlcomputer-Gutachtens, das der Chaos Computer Club (CCC) für das Bundesverfassungsgericht erstellt hat.

Der CCC ist zwischenzeitlich zum meistzitierten Kritiker der Wahlgeräte aufgestiegen. Die Hacker sorgten 2006 für Schlagzeilen, als sie einen Nedap-Computer so manipulierten, dass sogar ein einfaches Schach-Programm darauf arbeitete. Damit untermauerten sie ihre Kritik, die Wahlgeräte böten keinen effektiven Schutz gegen Manipulationen und seien im „sensibelsten Bereich unserer Demokratie“ fehl am Platze.

Entwicklung neuer Wahlcomputer-Modelle

Kurz  versteht die Kritik des Bundesverfassungsgerichts als konkret gegen die Bundeswahlgeräteverordnung gerichtet, die nicht genügend Sicherheit im Verfahren fordere. Nach dem Urteil ist damit nicht nur eine Verbesserung der Verordnung zu erwarten, sondern auch, dass Hersteller und Forscher sich auf die Suche nach neuen, verfassungskonformen Technologien begeben werden.

Grundsätzlich für möglich hält das Gericht einen sogenannten „Voter Verified Paper Audit Trail“, also Systeme, bei denen nach der Abgabe der Stimmen am Gerät eine die Stimme bestätigende Quittung ausgegeben wird. Der Wähler hat so die Möglichkeit, die Stimmabgabe zu überprüfen, bevor er den Stimmzettel in die Wahlurne wirft.

Keine schnelle Lösung in Sicht

Constanze Kurz sieht den Paper-Trail ebenfalls als möglich an, jedoch macht sie deutlich, dass es nicht ausreiche, einfach einen Drucker an die bisher eingesetzten Nedap-Geräte „anzupanschen“. Selbst wenn Nedap die Geräte nun umrüste, sei ein neuer Zertifizierungsprozess notwendig, der große Kosten verursachen werde.

Außerdem macht Kurz deutlich, dass sie die Papierausgabe für keine gute Möglichkeit halte, denn auch die könne gefälscht werden. In den Niederlanden sei der Paper-Trail bereits eingeführt und auch schon wieder verboten worden.

Bernhard Emrich, Wahlleiter der hessischen Stadt Langen, ist der Meinung, das Bundesverfassungsgericht habe seine Aufgabe erfüllt, auch wenn damit nun ein Stillstand in Deutschland eingetreten sei. Er hofft auf einen „Schub aus Europa“ und Entwicklungen der Forschungsinstitute, ist sich aber bewusst, dass es bis zu einer marktreifen Entwicklung noch dauern kann: „Wenn heute einer käme und sagen würde, er hätte die knallende Idee, wäre ich sofort interessiert, doch momentan ist nichts derartiges am Horizont ersichtlich.“

Dieser Artikel erschien zuerst bei politik-digtial.de

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4 Gedanken zu „Die Zukunft elektronischer Wahlen

  1. Ein Grund für die Einführung der Wahlcomputer war ja, dass es nicht mehr genügend Leute gibt, die einen ganzen Sonntag im Wahllokal sitzen und anschließend die Stimmzettel auszählen wollen.
    Wenn man zynisch wäre, könnte man sagen, dass die Wahlleiter, nach dem Wegfall der Computer, sich über den Rückgang der Wahlbeteiligung und somit der Arbeit freuen sollten.

  2. hoffentlich sprenge ich den blog nicht?
    —————————————
    Computerschrott

    c’t – Magazin für Computertechnik, 07/2009, S. 3
    0724-8679

    Wenn eine Sache besonders wichtig ist, betraut man damit mehrere Menschen, die ihre Arbeit gegenseitig kontrollieren, etwa im Cockpit eines Flugzeugs, bei Geldtransporten oder im Leitstand eines Kernkraftwerks. Genauso hält man es bei Wahlen, der Grundlage unserer Demokratie. Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wählerliste und Wahlurne sind immer unter Aufsicht, jeder Wahlvorgang wird schriftlich vermerkt, die Wahlhelfer schauen sich bei der Wahl und der anschließenden Auszählung gegenseitig auf die Finger. Nun wollten uns die Regierenden mit Wahlcomputern beglücken; immerhin schreiben wir ja schon das 21. Jahrhundert, deshalb muss man über den Ersatz von so altmodischen Dingen wie Wahlzetteln ergebnisoffen diskutieren. Mit Computerhilfe sollten Wahlen preiswerter und sicherer werden. Das Ergebnis sollte künftig kurz nach Schließung der Wahllokale vorliegen. Möglicherweise schlafen die Kandidaten besser, wenn sie schon um 18:05 Uhr wissen, ob sie erfolgreich waren oder nicht. Ich als Wahlhelfer würde danach aber schlecht schlafen. Ob alles mit rechten Dingen zuging, könnte ich bestenfalls vermuten, aber nicht prüfen. Nun stoppte das Bundesverfassungsgericht die Computer-Wahlen per Blackbox. Geklagt hatte, und das ist kein Zufall, ein Software-Experte. Ausgerechnet einer von denen, die Computer in allen Lebenslagen mit großer Begeisterung einsetzen, bei denen jedes elektronische Gerät mindestens einen Prozessor hat und die ohne Smartphone zum Twittern nicht einmal Zigaretten holen gehen, lehnt Wahlcomputer rundheraus ab. Ausgewiesene Fachleute, die Wahlcomputer für eine gute Idee halten, sind schwer zu finden und arbeiten häufig für einen Hersteller solcher Geräte. Noch sind die Dinger nur in geringem Umfang im Einsatz, und trotzdem gibt es schon zahlreiche Berichte über Pannen. Eine Hackergruppe brachte einem Wahlcomputer gar das Schachspielen bei und demonstrierte, wie sich das Gerät mit wenigen Handgriffen manipulieren lässt. Die Experten vom CCC fordern schon seit Jahren vehement ein Verbot von Wahlmaschinen – sie wissen genau, wie leicht man Computer umprogrammieren kann, ohne dass es jemand merkt. Und genau da liegt des Pudels Kern: Wer garantiert die korrekte Funktion des Programms unter allen Umständen? Welcher Wahlvorstand ist in der Lage, die Prüfsumme des eingesetzten Programms abzugleichen? Wer schraubt das Gerät auf und sieht nach, ob die Siegel noch auf den EPROMs sitzen? Wer prüft Siegel und Plomben nicht nur auf Vorhandensein, sondern auch auf Echtheit? Wer bewacht die Geräte in den langen Zeiträumen zwischen den Wahlen? Wer also kann mit Bestimmtheit sagen, dass alles mit rechten Dingen zuging? Die Verfassungsrichter kamen zu dem Schluss, dass Kontrolle und Nachprüfbarkeit so nicht möglich seien. Bei den Diskutanten in den Heise-News-Foren ist diese Ansicht schon seit Jahren Konsens. Nachdem die Nerds den Politikern ein paar Nachhilfestunden in Sachen Verfassung erteilt haben, werden Wahlen bei uns wieder so abgehalten wie seit rund 2500 Jahren. In dieser langen Zeit gab es nur eine Neuerung: Die schon im Athen unter Kleisthenes üblichen Tonscherben wichen dem handlicheren und inzwischen billigeren Papier. Am Prinzip hat sich indes nichts geändert – aus gutem Grund. Urs Mansmann

    Persistent Link: http://www.wiso-net.de/webcgi?START=A60&DOKV_DB=ZECO&DOKV_NO=PMGC200903163&DOKV_HS=0&PP=1

  3. Ihr müsstet den Cartoon sehen, wo die Nedap Geräte auf dem Flohmarkt angeboten werden.

    „Alte Wahlcomputer zu verkaufen! Mit Schachprogramm!!!“ steht auf dem Plakat!
    :)

  4. Pingback: Gewählt wird daheim | Homo Politicus

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