Zwar werden in Hessen seit 2008 keine Wahlen mehr mit Wahlcomputern durchgeführt und doch waren bei den Kommunalwahlen am Sonntag Computer bei der Stimmerfassung und -übermittlung involviert.
Am Sonntag durfte die hessische Wahlbevölkerung auf – je nach Wohnort – bis zu vier Stimmzettel weit über 100 Stimmen vergeben. Ein in seiner Macht nicht zu unterschätzendes Instrument für die Wähler. Doch gleichzeitig verkompliziert dieses Wahlsystem die Auszählung der Stimmzettel und erhöht damit die Fehleranfälligkeit bei der Stimmenauszählung. So wurden bereits wenige Tage nach der Wahl eine ganze Reihe von Unregelmäßigkeiten bekannt. Gleichzeitig vergrößerte sich der Auszählungsaufwand dermaßen, dass die Wahlhelfer im Wahllokal am Wahlabend es lediglich schaffen, die Listenkreuze auszuzählen und ein Trendergebnis zu erstellen. Alle Stimmzettel auf denen kumuliert und panaschiert wurde, werden in den Tagen nach der Wahl von Verwaltungsangestellten in den Rathäusern ausgezählt, wodurch die Wahl die Ämter für zwei bis drei Tage fast komplett lahmlegt.
In der Lokalzeitung war heute der kleine und unscheinbaren Satz zu lesen, dass die Stimmzettel von den Verwaltungsangestellten in jeweils Dreiergruppen in ein Computerprogramm übertragen und von dort aus dann über das Internet weiter übermittelt würden. Und auch der Hessische Rundfunk berichtet in einem kurzen Beitrag über die Auszählung, dass die Stimmen in ein Computerprogramm notiert würden. Dies mag jetzt nicht weiter verwunderlich klingen, gewinnt aber meiner Meinung nach an Brisanz, wenn man die Zeit etwas zurückspult.
Zur Landtagswahl 2008 waren in Hessen elektronische Wahlgeräte zugelassen worden. Während sich die Wahlleiter schon auf einen möglichen Einsatz bei den Kommunalwahlen 2011 freuten, sorgte die Testeinsätze (u.a. in Langen und Viernheim) (siehe dazu u.a. den Artikel von Christoph Bieber und Christian Marx bei Telepolis) für einen großen Proteststurm. Fast alle namhaften Medienvertreter berichteten über die Gefahren der Geräte. Und so waren am Wahltag auch eine Reihe von Wahlbeobachter des Chaos Computer Clubs in den Testwahllokalen vor Ort.
Während die Kritiker die Gefahren des Einsatzes von elektronischen Wahlgeräten hervorhoben (große Aufmerksamkeit erhielt insbesondere ein Video in dem gezeigt wurde, wie innerhalb einer Minute ein EPROM ausgetauscht werden kann) waren die Wahlleiter mit den Testdurchläufen im Großen und Ganzen sehr zufrieden, da sie bereits wenige Minuten nach Schließung der Wahllokale die Ergbenisse in den Händen hielten – während andernorts gerade einmal die ersten Stimmzettel auseinander gefaltet wurden. Hoffnung war es, gerader kompliziertere Auszählungsverfahren, wie beim Kumulieren und Panaschieren zukünftig durch den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten zu umgehen.
Im Rahmen eines Lehrforschungsprojektes an der Uni Gießen hatte ich zusammen mit einer ehemaligen Kommilitonin damals in Gesprächen mit hessischen Wahlleitern erfahren, dass sie in den möglichen Einsätzen von elektronischen Wahlgeräten große Chancen sehen würden, um einer immer deutlichen „Wahlhelfermalaise“ (siehe Buchstein) entgegen zu wirken. Während anderswo bereits Fernseher und Reisegutscheine unter den Wahlhelfern verlost werden, um sie zur Mitwirkung zu überzeugen, sind in Hessen nämlich mehr und mehr (teure) Verwaltungsangestellte im Einsatz um die fehlenden Wahlhelfer auszugleichen. Hier stieß ein möglicher Einsatz von elektronischen Wahlgeräten – verständlicherweise – auf großes Interesse.
Doch dann kam der 3. März 2009. Das Bundesverfassungsgericht untersagte kurz gesagt, den Einsatz der bislang eingesetzten Geräte des Herstellers Nedap und mahnte deutliche Optimierungen der Geräte an. Dies war das letzte Mal das man in Deutschland in einem größeren Rahmen von elektronischen Wahlgeräten gehört hat. Seit dem herrscht Funkstille. Lediglich aus dem Ausland gibt es Neuigkeiten (jüngst bspw. aus Estland).
Das Thema Wahlcomputer scheint also von den Tagesordnungen verschwunden zu sein. Die Manipulationsgefahren und die Intransparenz der Geräte war für den Regelbetrieb zu hoch. Da verwundert umso mehr die gleichgültige Feststellung in den Medien, dass die Stimmen in Hessen am Sonntag zwar mit Stift und Papier abgegeben wurden, um dann anschließend von einer dem Wähler unbekannten Person in ein Computerprogramm eingetragen zu werden.
Haben hier die Wahlcomputer-Gegner eventuell einen Schritt zu kurz gedacht? Denn der Einsatz der diskutierten Geräte wurde zwar verhindert, gleichzeitig wurde in den Verwaltungen eine Art Ersatz geschaffen, der durchaus noch anfälliger für mögliche Manipulationen ist. Hier wurden nun keine geschlossenen Systeme eingesetzt, sondern normale Bürocomputer, die anscheinend sogar am Internet hängen.
Ich kann als Wähler also weder nachvollziehen, ob meine Stimmen korrekt vom Stimmzettel per Hand in den Computer übertragen wurden, noch kann ich nachvollziehen, ob die eingesetzte Software korrekt funktionierte und nicht vorab manipuliert wurde. Hat sich also unbemerkt eine neue Form des eVotings in Hessen eingeschlichen?
Ich für meinen Teil weiß jedenfalls nicht, ob der Computer, an dem mein Stimmzettel eingetragen wurde, korrekt funktionierte und nicht möglicherweise manipuliert war. Sollte wirklich flächendeckend eine Software zur Stimmerfassung und -übermittlung eingesetzt worden sein erscheint mir hier ein weitaus größere Schwachstelle für mögliche Manipulationen, als in geschlossenenen Systemen.
Und noch eine kurze Anekdote am Schluss. Folgende Nachricht ist auf hr-online.de zu lesen:
„In Sulzbach etwa zwangen Leitungsprobleme die Wahlhelfer an die frische Luft. Zu Fuß und mit Speicherstick mussten die Wahlergebnisse aus der Schule ins Rathaus gebracht werden. Auf ihr Computerprogramm mussten auch die Flörsheimer verzichten. Doch die Wahlhelfer wussten sich zu helfen: Sie schickten die Zahlen kurzerhand per E-Mail an das Statistische Landesamt.“
Bild: boerger-net/flickr.com
ich finde das jetzt nicht so schlimm, wenn elektronische hilfsmittel zur auszählung eingesetzt werden. denn die stimmzettel bleiben ja erhalten und es kann ja immer nochmal von hand nachgezählt werden, wenn zweifel am wahlergebnis bestehen.
Die Dokumentation ist natürlich vorhanden – aber die Fehleranfälligkeit eben auch. Und wie kritisch das aus rechtlicher Sicht gesehen wird, haben die Urteile zu Wahlcomputern gezeigt.
Ein erstaunlicher Text – vor allem wenn selbst einmal Wahlhelfer war und aus einer Stadt kommt, die diese Geräte im Einsatz hatte. Als ehrenamtlicher Wahlvorstand hatte ich das Vergnügen, mit den Wahlcomputern bei mehreren Gelegenheiten zu arbeiten – unter anderem auch bei der Kommunalwahl 2006. Und da stand eben das Viernheimer Ergebnis am Sonntag Abend gegen 20 Uhr fest, und nicht erst am Montag Nachmittag um 15 Uhr (und die Viernheimer Rathausangestellten waren noch schnell im Vergleich zu anderen Kommunen). Für alle Beteiligten ein enormer Vorteil, finde ich.
Die Kritik an den Geräten, die dann auch zur Stillegung führte, kann ich teilweise nachvollziehen. Das Wichtigste ist aus meiner Sicht dabei, dass weder die Wähler noch die Wahlleiter im Nachhinein nachvollziehen können, ob das Gerät alle Stimmen exakt so aufgezeichnet hat, wie vom Wähler eingegeben. Es gab keinen Beleg der einzelnen Stimmabgabe, die getrennt vom Gerät archiviert wurde und man somit das vom Gerät angezeigte Ergebnis nachprüfbar gemacht hätte. Wenn dieser Mangel behoben würde, dann könnte man meiner Meinung nach auch wieder mit Wahlgeräten arbeiten.
Und das Argument der Nachprüfbarkeit ist es auch, der den Ansatz in Maltes Artikel aushebelt. Bei den papiergebundenen Wahlen sind alle Stimmen einzeln dokumentiert und werden archiviert, die Auszählung ist öffentlich zugänglich (auch die in den Rathäusern), es galt mindestens das 4-Augen-Prinzip bei der Dateneingabe. Das bedeutet für mich, dass immer nachprüfbar ist, ob eine Manipulation stattgefunden hat, an welcher Stelle in dem offenen System auch immer. Und diese Möglichkeiten zur Manipulation git es natürlich auch in nicht-computergestützten Systemen zuhauf. Das Zählteam am Wahlabend kann falsch aufaddieren, der Schriftführer Zahlen verdrehen, bei der Zusammenfassung im Wahlamt kann es (Absicht oder nicht) Vertauschungen geben, die Übermittlung an die nächsthöhere Stelle ist beeinflussbar – egal ob das ein berittener Kurier oder eine Email ist. Alles kann beeinflusst werden, wenn man genügend Aufwand betreibt – ansonsten gäbe es ja auch keine Berichte über Wahlfälschungen in diversen Staaten der Erde (und da wird sicher kein Computerprogramm manipuliert…)
Wichtig ist doch aber dabei, dass bei uns immer(!) auf Nachfrage auf die Ausgangsdaten, den einzelnen Stimmzettel, zurückgegriffen werden könnte und das Ergebnis dann verifiziert werden kann. Auf welchem Übertragungsweg die einzelnen Ergebnisse dann zusammengetragen werden ist nicht mehr entscheidend. Übrigens wurden ja auch die Ergebnisse der Wahlgeräte aus den einzelnen Wahlbezirken über die gleichen „offenen Systeme“ zusammengeführt wie jetzt die Ergebnisse der Papierstimmzettel.
Wenn es also gelänge, die Wahlgeräte so zu modifizieren, dass der einzelne Wählerwille in archivierbarer Form gespeichert wird (sei es, ganz stumpf gedacht, dass es ein Ausdruck ist, den der Wähler in eine Urne wirft – es gibt bestimmt intelligentere Möglichkeiten), sollten Wahlgeräte so einsetzbar sein, dass sie auch gerichtsfest sind.
Kluger Kommentar, der Vergleich macht durchaus Sinn. Und es ist in der Tat so, dass die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gegeben ist – was ja ein Kritikpunkt an den Wahlcomputern war.
Dennoch erscheint es jedenfalls mir so, als ob die Manipulierbarkeit in diesem Fall bei den Wahlcomputern sogar geringer ist, als eben bei einer Auszählung und Digitalisierung von Hand. Ich denke, darauf wollte Malte hinaus.
Und passend dazu schreibt hr-online:
@Jörn R.: Auch ich bedanke mich für den sehr aufschlussreichen Kommentar. Gerade um den letzten Absatz geht es mir. Wäre ein Kontrollausdruck (Paper Trail) nicht ein möglicher Lösungsweg? Umso mehr wundere ich mich, dass diese Gerätemodifzierung kaum mehr diskutiert wird. Schließlich hatte auch das BVerfG diese Möglichkeit explizit angesprochen.
Zur Übermittlung der Stimmen: Natürlich wurden auch die Wahlcomputer-Ergebnisse bislang anschließend in der Verwaltung in einem „normalen“ Computer zusammengetragen, aber in diesen Fällen ließen sich die Ergebnisse des Wahllokals und die anschließend im PC notierten Ergebnisse miteinander abgleichen. Mein Kritikpunkt geht in die Richtung, dass die Stimmzettel nun – abgesehen vom Trendwahlergebnis – ausschließlich mit dem (unsichereren) Computer in der Verwaltung gezählt wurden. D.h. sollten Zweifel bestehen müssten sie alle neu ausgezählt werden. Im besten Fall sollte es ja so sein, dass im Wahllokal das endgültige Ergebnis ermittelt wird. Wenn es dann Übertragungsfehler oder -manipulationen geben sollte, könnte dies später durch die Überprüfung Wahllokalergebnisse und dem zusammengetragenen Ergebnis in der Verwaltung auffliegen. Diese Kontrollmöglichkeit ist nun komplett weggefallen.