CSU (sic!) will Online-Wahlen

Diese Meldung braucht keine großen Worte, sie liefert sie schon selbst. Markus Söder, CSU-Finanzminister in Bayern, möchte Online-Wahlen. Als digitale Briefwahlen ausgelegt sollte mit ähnlichen Sicherheitsmechanismen wie beim Online-Banking jeder Bürger, jede Bürgerin von zu Haus aus Wählen können. Es wäre ein Treppenwitz des Wahlrechts, wenn die auch hier mit einigen Bedenken betrachteten Briefwahlen ausgerechnet über das Internet neu legitimiert würden. Söder wörtlich im Interview bei welt.de:

Söder: Wenn Online-Banking möglich ist, kann auch Online-Voting machbar sein, das heißt die elektronische Briefwahl. Neben der Stimmabgabe in der Wahlkabine oder der klassischen Briefwahl kann es auch möglich sein, seine Stimme in Form einer elektronischen Briefwahl abzugeben. Eine Vision ist, dass dies 2018 schon möglich ist. Dazu muss allerdings aus Sicherheitsgründen die Signaturen-Gesetzgebung noch vorangebracht werden. Eine erste Möglichkeit für eine solche elektronische Briefwahl könnte das neue Instrument der Volksbefragung sein. Eine Online-Volksbefragung wäre ein hervorragender Testlauf für eine elektronische Wahl.

Normalfall Briefwahl

In der Schweiz finden an diesem Sonntag die Parlamentswahlen statt. Die in den deutschen Medien leider kaum beachtete Wahl bietet alleine schon durch early voting und eVoting ein durchaus spannendes Betrachtungsfeld. Während hierzulande nach jeder Wahl mit Erschrecken die immer wieder steigende Anzahl der Briefwähler kommentiert wird, ist die Briefwahl in der Schweiz inzwischen schon die Regel. Bei Wikipedia heißt es dazu:

„In der Schweiz ist die Briefwahl bei nationalen Wahlen und bei fast allen kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen inzwischen der Normalfall. Sämtliche Wahl- und Abstimmungsunterlagen werden den Wählern vorgängig per Post zugestellt. Die Zahl der offenen Wahllokale, in denen die Stimme noch an der Urne abgegeben werden kann, wurde in den letzten Jahren deutlich reduziert. In der Schweiz schließen die Wahllokale am Abstimmungssonntag mittags um zwölf.“

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Early Voting auf hessisch

Der Termin stand schon seit längerem im offiziellen Landtagswahlkalender des hessischen Landeswahlleiters Wolfgang Hannappel:

22. Dezember 2008: Beginn der Briefwahl (Briefwahlunterlagen können von den Gemeinden ausgestellt werden, sofern keine Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen eingegangen sind).

Mit dem Ablauf der Frist für Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen ist es nun erstmalig möglich, seine Stimme für die Landtagswahl am 18. Januar 2008 abzugeben. Dies ist zum einen durch die Beantragung der Briefwahlunterlagen von daheim aus möglich, zum Anderen vor Ort in den Rathäusern, die bereits Wahlurnen für die vorzeitigen Wähler bereit halten.

Durch das Bundeswahlgesetz sowie durch die Bundeswahlordnung und die Wahlgesetze der Länder (Landeswahlgesetz / Landeswahlordnung) ist es in Deutschland nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe erlaubt, nicht am Wahltag im Wahllokal vor Ort zu wählen. Diese Gründe können sein: Weiterlesen