Der Termin stand schon seit längerem im offiziellen Landtagswahlkalender des hessischen Landeswahlleiters Wolfgang Hannappel:
22. Dezember 2008: Beginn der Briefwahl (Briefwahlunterlagen können von den Gemeinden ausgestellt werden, sofern keine Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen eingegangen sind).
Mit dem Ablauf der Frist für Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen ist es nun erstmalig möglich, seine Stimme für die Landtagswahl am 18. Januar 2008 abzugeben. Dies ist zum einen durch die Beantragung der Briefwahlunterlagen von daheim aus möglich, zum Anderen vor Ort in den Rathäusern, die bereits Wahlurnen für die vorzeitigen Wähler bereit halten.
Durch das Bundeswahlgesetz sowie durch die Bundeswahlordnung und die Wahlgesetze der Länder (Landeswahlgesetz / Landeswahlordnung) ist es in Deutschland nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe erlaubt, nicht am Wahltag im Wahllokal vor Ort zu wählen. Diese Gründe können sein: Weiterlesen