Am 3. März ist es soweit, es kommt zum Showdown vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
An diesem Tag wird der Zweite Senat sein Urteil im „Wahlcomputer-Verfahren“ sprechen. Der Frankfurter Informatiker Ulrich Wiesner hatte, nachdem er nach der Bundestagswahl 2005 mit einem Wahleinspruch beim deutschen Bundestag gescheitert war, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
In der Zwischenzeit kam die Diskussion um die „rechnergesteuerten Wahlgeräte“, wie das BVerfG sie nennt, erst so richtig in Fahrt. Während die Gegner der „Wahlcomputer“, vor allem aus den Reihen des Chaos Computer Clubs (CCC), die demokratischen Wahlgrundsätze in Gefahr sehen, glauben die Befürworter, vor allem die Wahlleiter, in den „Wahlgeräten“ eine Lösung für eine Reihe von Problemen gefunden zu haben. In Zusammenhang mit mehreren Landtags- und Kommunalwahlen im Bundesgebiet kam es zu einem regelrechten Schlagabtausch zwischen den beiden Parteien. Doch in fast allen Diskussionen wurde deutlich, dass die beiden Gruppen vor allem eins tun, nämlich an einander vorbei diskutieren. Denn während die Gegner die technischen Aspekte des Themas vor Augen haben, gehen die Befürworter auf die pragmatischen Vorteile ein. Zwei, zwar natürlich stark miteinander verknüpfte Punkte, die man in der Diskussion jedoch nicht vermischen sollte. Weiterlesen